Lifta - Der Treppenlift
24 Std. täglich für Sie da
TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit
TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit
Kunden bewerten Lifta durchschnittlich mit ##trustedshopsrating## von 5 Sternen
Trusted Shops Bewertung: von 5 Sternen
Focus Money Preis-Sieger
Focus Money Preis-Sieger

KfW-Förderung – Jetzt bis zu 2.500 € Investitionszuschuss sichern!

Zusätzlich zum ganzjährig verfügbaren KfW-Kredit (Programm 159) können Sie ab dem 08.04.2026 wieder einen Investitionszuschuss über das Programm 455-B „Barrierereduzierung" beantragen. Damit erhalten Sie bis zu 10 % der förderfähigen Kosten zurück – bei maximal 25.000 € förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit. Der Zuschuss kann unabhängig vom Alter beantragt werden und lässt sich mit dem Kredit 159 sowie weiteren regionalen Fördermitteln kombinieren.

Die KfW-Förderung im Detail

Für den Einbau eines Haus-, Rollstuhl- oder Treppenlifts stehen aktuell zwei KfW-Förderprogramme zur Verfügung: der Kredit 159 sowie der Investitionszuschuss 455-B, der seit dem 08.04.2026 wieder beantragt werden kann. Beide Programme können nur für Eigentumswohnungen oder Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten genutzt werden. Ferien- oder Gartenhäuser sind nicht förderfähig.

Investitionszuschuss seit dem 08.04.2026 wieder aktiv.

Programm 455-B: Barriere­reduzierung

Der Investitionszuschuss 455-B steht für barrierefreie Umbauten im Wohnraum zur Verfügung. Die Zuschusshöhe beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen wie den Einbau einer Liftlösung. Ab dem 08.04.2026 kann das Programm wieder beantragt werden.


KfW-Kredit

Programm 159: Altersgerecht Umbauen

Der KfW-Kredit ist ein staatliches Darlehen zur Förderung der Barrierefreiheit in Wohngebäuden. Der Zinssatz wird von der KfW festgelegt und liegt in der Regel deutlich unter den üblichen Bankzinsen. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 50.000 € je Wohneinheit.

Voraussetzungen für den KfW-Zuschuss

  • Gefördert werden Liftlösungen zur Barrierereduzierung wie Sitzlifte, Plattformlifte, Hublifte und Hauslifte.

  • Der Lift muss die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllen.

  • Antrag möglich für Eigentümer und Mieter (Mieter mit Zustimmung des Vermieters).

  • Die Immobilie muss sich in Deutschland befinden.

Erforderliche Unterlagen

  • Kostenvoranschlag einer Fachfirma

  • Ausgefülltes KfW-Antragsformular

  • Kopie eines gültigen Ausweises

  • Bei Mietern: Zustimmung des Vermieters

Wichtig:

Beachten Sie, dass der Antrag auf die Förderung unbedingt noch vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden muss. Eine nachträgliche Bezuschussung ist nicht möglich.

Was ist die KfW überhaupt?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – ist eine deutsche Förderbank, die 1948 gegründet wurde, um den Wiederaufbau Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg zu unterstützen. Heute spielt die KfW-Bank eine zentrale Rolle bei der Finanzierung von Projekten, die zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Förderung nachhaltiger Entwicklungen beitragen.

Ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit ist dabei die finanzielle Unterstützung von Wohnraumanpassungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, die zur Reduzierung von Barrieren in den eigenen vier Wänden beitragen und ein selbstständiges Wohnen ermöglichen, wozu auch Hilfsmittel wie Treppenlifte, Hauslifte und Rollstuhllifte zählen.

Unterstützung beim KfW-Antrag für Liftlösungen

Der Weg zur KfW-Förderung ist übersichtlich und klar strukturiert.
Wir unterstützen bei jedem Schritt der Antragstellung.

1. Fachliche Beratung einholen:

Lifta berät zu technischen Möglichkeiten, passenden Lift-Modellen, den entstehenden Kosten sowie geeigneten Förderoptionen.




2. Förderung wählen:

Gemeinsam wird das passende KfW-Programm ausgewählt, zum Beispiel der Kredit 159 und/oder der Investitionszuschuss 455-B.







3. Unterlagen zusammenstellen:

Lifta unterstützt bei der Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen und stellt einen detaillierten Kostenvoranschlag für den Antrag bereit.




4. Antrag einreichen:

Der Zuschussantrag wird online über das KfW-Portal gestellt. Beim Kreditantrag erfolgt die Einreichung über die Hausbank. Lifta begleitet bei der Vorbereitung der Antragstellung.




5. Bewilligung erhalten und Einbau beginnen:

Mit der Umsetzung der Maßnahme sollte erst nach Förderzusage begonnen werden. Lifta plant den Einbau entsprechend der Bewilligung.




6. Verwendungsnachweis einreichen:

Nach Abschluss der Arbeiten unterstützt Lifta bei der Zusammenstellung der erforderlichen Rechnungen und Nachweise..



7. Auszahlung der Förderung:

Nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW erfolgt die Auszahlung der Förderung in der Regel innerhalb weniger Wochen.



Rückruf zur KfW-Förderberatung anfordern

Informationen zu passenden Liftlösungen und aktuellen KfW-Fördermöglichkeiten erhalten.
Wir unterstützen bei Planung und Antragstellung.

*= Pflichtfelder
Wozu benötigen wir Ihre Telefonnummer?

Rückfragen zu Ihrer Anfrage lassen sich am einfachsten telefonisch klären. Wir nutzen die Telefonnummer ausschließlich für Rückfragen zu dieser Anfrage. Bitte geben Sie eine Nummer an, unter welcher wir Sie gut erreichen können.

Ihre Daten sind bei uns dank SSL-Verschlüsselung und Serverstandort in Deutschland absolut sicher. Zur Datenschutzerklärung (Ihre Zustimmung ist jederzeit
widerrufbar
)*.
Ausgezeichnete Kundenzufriedenheit

Unsere Kundenzufriedenheit ist hervorragend.
Das findet auch der TÜV SÜD und zeichnet uns deshalb aus.

Focus Money Preis-Sieger
Focus Money Preis-Sieger

Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bei Treppenliften (Umfrage Focus Money 45/20)

Kompakt für Sie beantwortet Häufige Fragen zur KfW-Förderung

Wie hoch ist der KfW-Zuschuss für Liftlösungen?

Beim KfW-Zuschuss 455-B beträgt die Förderung 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen. Beim KfW-Kredit 159 beträgt der maximale Darlehensbetrag 50.000 € je Wohneinheit.


Wann wird der Zuschuss durch die KfW ausgezahlt?

Die Auszahlung der KfW-Förderung für Liftlösungen erfolgt im Regelfall nach Abschluss der Umbaumaßnahmen und Vorlage des Verwendungsnachweises. Sobald die KfW-Bank den Nachweis geprüft und bestätigt hat, wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen. Dies dauert in der Regel nur wenige Wochen.


Muss ich die Förderung der KfW-Bank zurückzahlen?

Ja, der KfW-Kredit 159 muss grundsätzlich zurückgezahlt werden, da es sich nicht um einen Zuschuss handelt. Die Rückzahlung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in monatlichen Annuitäten.


Wann muss ich den Antrag für die KfW-Förderung stellen?

Der Antrag für die KfW-Förderung muss unbedingt noch vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Reichen Sie das Antragsformular ein, bevor Sie einen Vertrag mit einem Fachunternehmen abschließen und die Installation des Lifts beginnen. Eine nachträgliche Förderung durch die KfW-Bank ist nicht möglich.


Werden auch gemietete Treppenlifte von der KfW-Bank gefördert?

Das KfW-Förderprogramme 159 ist primär für bauliche Veränderungen gedacht, die Ihr Zuhause langfristig barrierefrei und altersgerecht gestalten. Da gemietete Treppenlifte lediglich als vorübergehende Lösung zur Barrierereduzierung gelten, können diese nicht von der KfW-Bank gefördert werden.


Kann die KfW-Förderung mit Zuschüssen der Krankenkasse kombiniert werden?

Für den Einbau einer Liftlösung können Sie entweder die KfW-Fördermittel oder den Zuschuss der Pflegekasse in Anspruch nehmen – jedoch nicht beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme. Es ist allerdings möglich, die Kosten für unterschiedliche Maßnahmen auf beide Förderprogramme aufzuteilen. So können Sie beispielsweise die Fördermittel der KfW für den barrierefreien und altersgerechten Umbau Ihres Badezimmers nutzen und den Zuschuss der Pflegekasse für den Einbau einer Liftlösung. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass die Rechnungen getrennt ausgestellt werden.