Lifta - Der Treppenlift
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Advertorial | 16.04.2025, Köln Treppenlift-Mythen im Faktencheck

Anwältin Ulrike Kempchen klärt auf

Zuhause selbstbestimmt altern – das wünschen sich die meisten Rentner.

Eine wichtige Voraussetzung dafür ist Barrierefreiheit, um die eigene Mobilität zu erhalten und Stürze zu vermeiden. Ein Treppenlift kann dabei helfen, sich weiterhin frei zu bewegen und die Gefahrenquelle „Treppe“ einfach und sicher zu überwinden. Doch die Recherche nach einem geeigneten Treppenlift gestaltet sich oft überraschend schwer: Wenig Preistransparenz, widersprüchliche Informationen zu staatlichen Zuschüssen und Warnungen vor „Abzockerfirmen“ verunsichern viele Betroffene.

Aus diesem Grund haben wir die Rechtsanwältin Ulrike Kempchen zum „Treppenlift-Faktencheck“ eingeladen, um Fehlinformationen auszuräumen.

Ulrike Kempchen ist Rechtsanwältin beim BIVA-Pflegeschutzbund. Sie beantwortet uns an dieser Stelle rechtliche Fragen rund um das Thema Treppenlift.

Faktencheck 1. Gibt es Abzockerfirmen im Treppenlift-Markt?

Ja, wie in jeder Branche, gibt es auch in der Treppenlift-Branche einige unseriöse Anbieter. Diese drängen z.B. auf schnelle Vertragsabschlüsse oder berechnen versteckte Zusatzkosten, etwa für den Einbau.

Doch: Es gibt mindestens genauso viele seriöse Firmen. Damit Sie sich vor Betrug schützen und einen seriösen Anbieter finden, achten Sie auf folgende Auswahlkriterien:

✓ Klar erkennbarer Vertragspartner

✓ Transparente Preisgestaltung

✓ Klare Vertrags- und Widerrufsbedingungen

✓ Keine versteckten Zusatzkosten

✓ Viele positive Bewertungen und Referenzen

✓ Persönliche Beratung vor Ort

Fazit: Ja, es gibt unseriöse Anbieter. Prüfen Sie daher potenzielle Anbieter genau.

2. Gratis Treppenlifte – geht das wirklich?

Im Internet kursieren oft Versprechungen wie „16.000 € Zuschuss für Ihren Treppenlift“ und „gratis Treppenlifte“:

Fakt ist: Die Pflegekassen gewähren Personen mit Pflegegrad einen Zuschuss für so genannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ in Höhe von 4.180 €, wozu auch Treppenlifte gehören. Für einen Zuschuss von 16.720 € müssten also 4 Personen mit Pflegegrad im selben Haushalt wohnen, wo der Treppenlift verbaut werden soll. Dies ist theoretisch möglich, kommt in der Praxis aber fast nie vor.

Fazit: Die Versprechen „16.720 € Zuschuss“ oder „gratis Treppenlift“ sind klar irreführend. In der Regel sind Förderungen von 4.180 - 8.360 €, also z.B. für ein Ehepaar, realisierbar.

Rechtsanwältin Ulrike Kempchen leitet seit über 10 Jahren den rechtlichen Bereich der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA-Pflegeschutzbund). So können Sie eine fundierte und sichere Entscheidung treffen.

„Ein Treppenlift ist eine Investition in Ihre Zukunft und Ihre Lebensqualität. Deshalb ist es wichtig, die Anbieter und ihre Versprechen genau zu prüfen.“

3. Laufen die Förderungen aus?

Dies kann ich klar verneinen. Die Förderung über 4.180 € pro Person läuft über die Pflegekasse. Mir liegt keine Information vor, dass sich dies in absehbarer Zeit ändern soll.

Auch die Förderbank KfW fördert den Einbau eines Treppenlifts im Rahmen des Programms „barrierefreies Wohnen“. Hier können die konkreten Förderbeträge von Jahr zu Jahr variieren, jedoch ist auch hier ein Auslauf der Förderungen nicht in Sicht.

Fazit: Diese Behauptung ist schlichtweg falsch – lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie sich Zeit bei Ihrer Entscheidung.

4. Was empfehlen Sie – Wie kommen Hausbesitzer an seriöse Angebote inklusive Zuschüssen?

Grundsätzlich empfehle ich hier einen Anbieter zu wählen, der eine gute Reputation hat und seine Kunden bei der Beantragung von Zuschüssen unterstützt. Lassen Sie sich Einbau- und Preisbeispiele zeigen, um ein Gefühl für die Kosten zu bekommen.

Achten Sie außerdem darauf, dass der Anbieter sich auch nach Vertragsabschluss weiter um die Wartung des Treppenlifts kümmert. Es sollte im Bedarfsfall immer ein Techniker in der Nähe sein.

Finden Sie hier heraus, welche Zuschüsse für Sie möglich sind und wie Sie eine Bewilligung bei der Pflegekasse bekommen:

Aufstellungsort Etagenanzahl Treppenform Nutzer & Pflegegrad
Wo soll der Lift montiert werden?
Innen
Außen
Über wie viele Etagen soll der Lift führen?
1 Etage
2 oder mehr
Welche Form hat Ihre Treppe?
Gerade
Mit Podest
Kurvig
Keine Angabe
Einbau in Haushalt mit pflegebedürftigen Personen?
Geben Sie an bei wie vielen Personen im betreffenden Haushalt ein Pflegegrad vorliegt.
Keine Person
1 Person
2 Personen
Keine Angaben

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Machbarkeit
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